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Dieses Dokument beschreibt die gesetzlichen Pflichten zur Identitätsprüfung und Geldwäschereiprävention im Casino Interlaken.

AML/KYC-Richtlinie des Casino Interlaken

  1. Geltungsbereich und Zweck

Diese Richtlinie beschreibt die Grundsätze und Verfahren, die das Casino Interlaken AG zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereiprävention (Anti-Money Laundering, AML) und der Kundenidentifikation (Know Your Customer, KYC) anwendet. Sie gilt für alle Personen, die das Casino an der Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken, betreten oder an Spielen teilnehmen.

Grundlage dieser Richtlinie sind die einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG), des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) sowie die Anforderungen der zuständigen Schweizer Aufsichtsbehörden. Das Casino Interlaken ist als Spielbank nach Schweizer Recht reguliert und unterliegt den entsprechenden Compliance-Verpflichtungen.

2. Identitätsprüfung beim Eintritt (KYC)

2.1 Pflicht zur Ausweisvorlage

Der Zutritt zum Casino Interlaken ist gesetzlich an die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments geknüpft. Die Identitätsprüfung ist vor dem Betreten der Spielräume zwingend durchzuführen. Folgende Dokumente werden akzeptiert:

  • Personalausweis (Identitätskarte): gültig, im Original
  • Reisepass: gültig, im Original
  • Führerausweis: gültig, im Original

Kopien, abgelaufene Dokumente oder digitale Abbildungen werden nicht akzeptiert. Das Personal ist berechtigt und verpflichtet, die Echtheit und Gültigkeit des vorgelegten Dokuments zu prüfen.

2.2 Mindestalter

Der Zutritt ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Das Alter wird anhand des vorgelegten Ausweisdokuments überprüft. Personen, die das Mindestalter nicht nachweisen können oder deren Alter zweifelhaft erscheint, wird der Zutritt verweigert.

2.3 Zweck der Identitätsprüfung

Die Erhebung und Prüfung von Identitätsdaten dient insbesondere folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken:

  • Feststellung der Identität der Gäste im Rahmen der Sorgfaltspflichten nach GwG
  • Einhaltung der Zutrittsvoraussetzungen gemäß Spielbankengesetz
  • Durchsetzung des Mindestalters
  • Umsetzung von Selbst- und Fremdsperren
  • Erkennung und Meldung verdächtiger Aktivitäten

3. Geldwäschereiprävention (AML)

3.1 Gesetzliche Grundlage

Als regulierte Spielbank ist das Casino Interlaken verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem Schweizer Geldwäschereigesetz und den Ausführungsbestimmungen der zuständigen Aufsichtsbehörde.

3.2 Risikobasierter Ansatz

Das Casino Interlaken wendet einen risikobasierten Ansatz an. Der Umfang der Prüfmaßnahmen wird dem jeweiligen Risikoprofil einer Transaktion oder eines Gastes angepasst. Faktoren, die das Risiko beeinflussen können, umfassen unter anderem:

  • Höhe und Häufigkeit von Transaktionen
  • Herkunft von Spielmitteln
  • Auffälligkeiten im Spielverhalten
  • Hinweise auf politisch exponierte Personen (PEP)

3.3 Erweiterte Sorgfaltspflichten

Bei Vorliegen erhöhter Risiken oder bei Überschreitung gesetzlicher Schwellenwerte gemäß GwG sind erweiterte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Dazu gehören insbesondere:

  • Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
  • Klärung der Herkunft der eingesetzten Mittel

Das Casino Interlaken ist in solchen Fällen berechtigt, zusätzliche Dokumente oder Erklärungen anzufordern.

3.4 Meldepflicht

Bestehen begründete Verdachtsmomente, dass Vermögenswerte aus einer Straftat stammen oder der Terrorismusfinanzierung dienen, ist das Casino Interlaken gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. In einem solchen Fall kann die Geschäftsbeziehung bis zur Klärung ausgesetzt werden.

4. Datenschutz und Datenverarbeitung

Im Rahmen der KYC- und AML-Verfahren werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Angaben aus dem vorgelegten Ausweisdokument. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und im Rahmen der geltenden Schweizer Datenschutzbestimmungen.

Erhobene Daten werden nicht ohne gesetzliche Grundlage an Dritte weitergegeben. Soweit eine Meldepflicht nach GwG besteht, ist die Weitergabe an die zuständigen Behörden gesetzlich vorgeschrieben und stellt keine freiwillige Offenlegung dar.

Die Aufbewahrungsfristen für erhobene Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden die Daten gelöscht.

5. Spielsperren

Das Casino Interlaken ist verpflichtet, das nationale Sperrsystem zu berücksichtigen. Personen, die im Schweizer Spielersperrregister eingetragen sind, wird der Zutritt verweigert. Die Identitätsprüfung beim Eintritt dient auch der Durchsetzung dieser Sperren.

Gäste können sich auf eigenen Wunsch selbst sperren lassen. Informationen zum Verfahren sind beim Personal vor Ort erhältlich.

6. Pflichten der Gäste

Gäste des Casino Interlaken sind verpflichtet:

  • beim Eintritt ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen
  • auf Anfrage des Personals wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Person zu machen
  • bei erweiterten Prüfungen die angeforderten Unterlagen bereitzustellen
  • keine falschen oder gefälschten Dokumente vorzulegen

Die Verweigerung der Identitätsprüfung oder die Vorlage unzureichender Dokumente führt zur Verweigerung des Zutritts.

7. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zu den Identifikationsverfahren gilt folgende Kontaktadresse:

Casino Interlaken AG
Strandbadstrasse 44
3800 Interlaken
Schweiz

Telefon: +41 33 827 62 10
E-Mail: [email protected]
Website: casino-interlaken.ch